DROHNENEINHEIT. Am Freitag, 29.12.2023, kommt es ab 19 Uhr im Bereich des A5 Quartier zu einer Befliegung durch unsere Drohne
Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist in der Luftverkehrsordnung speziell geregelt und erlaubt uns den Flug auch innerhalb bestimmter geographischer Zonen. Des weiteren sind unsere Flüge auch immer bei der Polizei angemeldet.
Eure Feuerwehr Kronau